Den Weg zurückfinden ...
Hilfe und Unterstützung bei Klärung von Fragen,
die das katholische Eherecht betreffen
Katholisches Eherecht
Die Ehe ist in der Katholischen Kirche ein Sakrament. Damit ist die prinzipielle Unauflöslichkeit der Ehe (bis zum Tod) und die Einheit der Ehe verbunden. Die Katholische Kirche kennt keine Ehescheidung.
Tatsächlich ist die zivile Ehescheidung eine gesellschaftliche Realität. Viele Menschen gehen nach einer Scheidung eine neue zivile Ehe ein. Grundsätzlich ist eine kirchliche Wiederheirat nach einer zivilen Ehescheidung nicht möglich. Gleichwohl haben Papst Benedikt XVI und verschiedene Bischöfe in jüngster Zeit darauf hingewiesen, dass wiederverheiratet Geschiedene nicht aus der Kirche ausgeschlossen, sondern weiterhin Mitglieder der Kirche sind. Entgegen der landläufigen Meinung schließt die Scheidung nicht aus der Kirche aus. Gleichwohl stellt die Wiederheirat nach Scheidung eine Beschränkung der Mitgliedschaftsrechte dar. So können wiederverheiratet Geschiedene nicht ohne Weiteres kirchliche Ämter übernehmen oder Sakramente (etwa die Kommunion) empfangen.
Eine Wiederheirat nach Scheidung kann auch bei dem Wunsch, durch Taufe, Wiedereinritt oder Konversion in die Katholische Kirche einzutreten, problematisch sein.
Die KGI-Fides-Stelle Wuppertal hilft Ihnen bei der Prüfung dieser Frage und berät und unterstützt Sie bei deren Klärung – etwa der Einleitung eines Ehenichtigkeitsverfahrens oder einer Beantragung der kirchlichen Anerkennung Ihrer Ehe (einer sog. „Sanatio in radice“). Das gilt auch für den Fall, dass Sie in Ihrer ersten Ehe leben, sich aber nicht sicher sind, ob diese Ehe katholisch anerkannt ist.