Den Weg zurückfinden ...
Glauben, zur Erwachsenentaufe und -firmung sowie
zum Wiedereintritt in die Katholische Kirche
Wiedereintritt
Vielleicht haben Sie bei einem Amtsgericht Ihren Austritt aus der katholischen Kirche erklärt, interessieren sich jetzt aber für die Möglichkeit, wieder in die Katholische Kirche einzutreten, oder beabsichtigen, dies zu tun.Wir freuen uns über Ihr Interesse und geben Ihnen gerne einige Hinweise zum Wiedereintritt.
Es gibt viele Gründe, die Menschen zu einem Kirchenaustritt bewegt haben:
- Vielleicht hat Sie ein konkreter Amtsträger der Kirche enttäuscht oder gar verletzt,
- vielleicht hat ein Schicksalsschlag Sie an Gott zweifeln und diese Konsequenz ziehen lassen,
- vielleicht sind Ihnen offizielle Äußerungen und Personen der Amtskirche zum Ärgernis geworden,
- vielleicht waren es Gründe der Steuerersparnis.
Was immer auch der Grund für Ihren damaligen Schritt war, heute freuen wir uns, dass Sie darüber nachdenken, wieder zur Gemeinschaft der katholischen Kirche zu gehören.
Für die Wiederaufnahme in die katholische Kirche benötigen Sie in jedem Fall einen Taufschein, den Sie in der Pfarrei, in der Sie getauft wurden erhalten. Hilfreich ist auch die Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt, sofern sie noch vorhanden ist.
Weitere Fragen können in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.